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Newsletter
vom 14.05.2024
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Bei der Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Ackerflächen ist auf zahlreiche Bestimmungen zu achten. Klärschlamm darf seit der Bodenschutzgesetz-Novelle 2023 nicht länger als fünf Tage auf Ackerflächen zwischengelagert werden.
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Seit Kurzem ist der Geschäftsbericht der Boden.Wasser.Schutz.Beratung für das Arbeitsjahr 2023 verfügbar.
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Am 10. Juni 2024 findet der Feldtag im ERWINN-Projekt-Gebiet am Betrieb Doblhamer ("Schnatterhof", Neundling 5, 4772 Lambrechten) statt.
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Trinkwasser kommt häufig mit Beton in Berührung. Dieser weist grundsätzlich gute Eigenschaften auf.
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In den vergangenen Jahren häufen sich extreme Witterungsereignisse. Immer wieder treten massive Trockenperioden und Frost auf. Eine Bewässerung kann helfen, das Risiko zu verringern. Für die überbetriebliche Bewässerung gibt es eine neue Förderung.
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Referat Boden.Wasser.Schutz.Beratung
Auf der Gugl 3, 4021 Linz
Telefon:+43 (0)50 6902 1426
E-Mail: bwsb@lk-ooe.at
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