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vom 23.05.2024
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Bei der Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Ackerflächen ist auf zahlreiche Bestimmungen zu achten. Klärschlamm darf seit der Bodenschutzgesetz-Novelle 2023 nicht länger als fünf Tage auf Ackerflächen zwischengelagert werden.
mehr...
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