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Newsletter
vom 14.08.2024
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Die mit Ende Juni seitens Österreich eingereichte zweite Änderung des GAP-Strategieplans wurde am 5. August von der Europäischen Kommission genehmigt.
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Die Konditionalität umfasst in der GAP ab 2023 elf Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und zehn Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ).
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Die genehmigten ÖPUL-Änderungen bringen grob betrachtet höhere Prämien bereits ab 2024 und Richtlinien-Anpassungen und neue Zuschläge ab 2025.
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Aufgrund des Wegfalls der Stilllegungsverpflichtung im GLÖZ 8 wird ab 2025 die freiwillige, einjährige Maßnahme "Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen" im Rahmen der Öko-Regelung angeboten.
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Mit einer 85-prozentigen Teilnahmerate am Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) liegt Oberösterreichs Landwirtschaft über dem Bundesschnitt.
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Der Einsatz von Wirtschaftsdüngern, besonders von Gülle, wird oft mit Naserümpfen quittiert. Wozu machen Bauern das?
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