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Newsletter
vom 09.01.2025
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Teilnehmende der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" haben bis spätestens 31. Dezember 2026 Zeit, nachfolgende Vorgaben zu erfüllen.
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Zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung (§ 34 WRG - Wasserrechtsgesetz) sowie zur Sicherung der künftigen Trink- und Nutzwasserversorgung (§ 35 WRG - Wasserrechtsgesetz) kann die Behörde ein Schutz- bzw. Schongebiet verordnen.
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Die deutsche Dünge-Verordnung schreibt die bodennah streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern - wie seit 2020 auf Ackerflächen - auch auf Grünlandflächen ab 2025 mit einigen Ausnahmen vor.
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Im ÖPUL 2023 werden Begrünungen im Rahmen der Begrünungsmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau" und "System Immergrün" gefördert. Hinsichtlich der Beseitigung von Begrünungen ist auf erlaubte Methoden sowie auf vorgegebene Umbruchsfristen zu achten.
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Die Veranstaltung Pflanzenschutz Aktuell 2025 des OÖ. Landesverbandes für Pflanzenschutz wurde von ca. 400 interessierten Landwirtinnen und Landwirten besucht.
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Was können Bäuerinnen und Bauern vom vergangenen Maisjahr lernen und welche neuen Sorten stehen für den Frühjahrsanbau 2025 zur Verfügung? Hier erfahren Sie mehr.
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LFI-Kursangebot für ÖPUL-Maßnahmen mit Weiterbildungsstunden
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Auf der Gugl 3, 4021 Linz
Telefon:+43 (0)50 6902 1426
E-Mail: bwsb@lk-ooe.at
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