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Newsletter
vom 07.02.2025
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Bei Teilnahme an der Maßnahme sind bis 31.12.2025 Bodenuntersuchungen durchzuführen und deren Ergebnisse unter www.eama.at im INVEKOS-GIS zu erfassen.
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Die Anrechnung von Bodenuntersuchungen erfolgt nur, wenn die Vorgaben aus den ÖPUL-Maßnahmen eingehalten werden. Folgendes konnte dabei klargestellt werden und gilt es zu beachten.
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Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern reduziert die Ammoniakverluste, steigert die Stickstoffeffizienz und erzielt die höchste Futterqualität.
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Bestimmungen zur Grünlanderhaltung kommen in der GAP ab 2023 sowohl im ÖPUL als auch in der Konditionalität vor.
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Oberösterreich ist ein starker Grünlandstandort - wie lange noch?
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Mit ÖDüPlan Plus Düngereinsatz kalkulieren und steuern!
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Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern erfordert neue Ansätze und nachhaltige Anbaumethoden, um den Ackerbau zukunftsfähig zu gestalten. ->Am 12. Februar!
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Am Landes-Pflanzenschutztag werden aktuelle Themen, wie die Trends in der Pflanzenschutztechnik (inkl. Düsenwahl) sowie die neuen invasiven Unkräuter präsentiert.
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