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Newsletter
vom 04.03.2025
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Bei der Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Ackerflächen ist auf zahlreiche Bestimmungen zu achten. Klärschlamm darf seit der Bodenschutzgesetz-Novelle 2023 nicht länger als fünf Tage auf Ackerflächen zwischengelagert werden.
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Informationen zu Raps und Getreide.
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Auch in diesem Jahr gibt es wieder Überprüfungsmöglichkeiten für in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte.
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Am Mittwoch, 15. Jänner 2025, veranstaltete die Boden.Wasser.Schutz.Beratung der LK OÖ ein Webinar zu aktuellen Themen rund um die Frühjahrskulturen, den Biomarkt und aktuelle Versuchsergebnisse.
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Referat Boden.Wasser.Schutz.Beratung
Auf der Gugl 3, 4021 Linz
Telefon:+43 (0)50 6902 1426
E-Mail: bwsb@lk-ooe.at
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