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Newsletter
vom 28.03.2025
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Rückmeldungen von den AMA-Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Gewässeraufsicht (Land OÖ) zeigen, dass die erforderlichen schlag- und betriebsbezogenen Aufzeichnungen, im Besonderen die Aufzeichnungen bei Betrieben in Anlage 5-Gebieten (z.B. Traun-Enns-Platte in OÖ), mangelhaft oder nicht vorhanden sind und deshalb mit Sanktionen zu rechnen ist.
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Die betriebliche Dokumentation am Bio-Betrieb ist entscheidend für die Qualitätssicherung biologischer Erzeugnisse und den Schutz der Konsument:innen. Die EU-Bio-Verordnung EU (VO) 218/848 bildet die gesetzliche Grundlage.
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Bei der Angabe von förderwürdigen Kulturen im Mehrfachantrag werden automatisch Prämienzuschläge gewährt.
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Wir planen vorausblickend die Nachfolge in diesem Spezialbereich der Abteilung Pflanzenbau in Linz. Sie werden von erfahrenen Kollegen in das Thema eingeführt und haben auch die Gelegenheit, sich auf Landes- und Bundesebene zu vernetzen und in Projekten mitzuarbeiten.
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Telefon:+43 (0)50 6902 1426
E-Mail: bwsb@lk-ooe.at
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