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Aufzeichnungsvorschriften für Landwirte

Durch das Inkrafttreten der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung am 14. Juni 2011 änderte sich auch die Dokumentationsverpflichtung für Landwirte.

Ab diesem Zeitpunkt muss neben dem Bekannten Was?, Wann? und Wo? auch noch das Wieviel? dokumentiert werden. Betroffen sind alle Landwirte die Pflanzenschutzmittel verwenden unabhängig von der Teilnahme an einem Förderprogramm.

Grundsätzlich gibt es dafür keine Formvorschriften. So kann eine Dokumentationsliste aussehen:

Beispieldokumentation

Datum Kultur Feldstücksbezeichnung Produkt Aufwandmenge / ha
14. Mai 2021 Wintergerste Bergfeld Elatus Era 1,0 l/ha

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