Skip to main content

Pflanzenschutz

Der Pflanzenschutz in Österreich ist dadurch geprägt, nach bestem Wissen schädliche Einflussfaktoren (Krankheiten, Schädlinge, Pilze) auf unsere Kulturpflanzen zu verhindern, zu minimieren oder abzuwehren.

Von einem Pflanzenschutzmittel darf kein schädlicher Effekt auf die Gesundheit von Mensch und Tier und das Grundwasser ausgehen. Die Natur darf keinen unvertretbaren Schaden nehmen. Hier gilt das österreichische sowie das EU-Recht.
Pflanzenschutzmittel können Risiken und Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt darstellen, wenn sie ungeprüft sind oder unsachgemäß angewendet werden. In Österreich dürfen deshalb nur Pflanzenschutzmittel, die im Pflanzenschutzmittelregister zugelassen sind, ausgebracht werden. Diese sind vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) geprüft. Die Anforderungen für eine Zulassung zum Inverkehrbringen regelt der Artikel 29 der EU-Verordnung 1107/2009. Die Zulassung begründet sich aus den Expertenberichten über Toxikologie, Umwelt- und Rückstandsverhalten, Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit und den physikalisch-chemischen Eigenschaften.
Landwirtinnen und Landwirte müssen für die eigenständige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ihre Sachkundigkeit vorweisen können („Pflanzenschutz-Sachkundeausweis“). Für die Beförderung, die Lagerung, das Aufbrauchen, die Zubereitung, die Anwendung und das Ausbringen sind Vorgaben einzuhalten. Über den Pflanzenschutzmitteleinsatz am landwirtschaftlichen Betrieb sind Aufzeichnungen zu führen. Bei der Anwendung müssen bestimmte – je nach Pflanzenschutzmittel - unterschiedliche Auflagen und Bedingungen zur Indikation (Kultur, Aufwandmenge, Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern, …), erfüllt werden und die Geräte überprüft sein.
Diese Anforderungen werden im Falle eine Vor-Ort-Kontrolle durch die Agrar-Markt-Austria (AMA) geprüft.
© BWSB
© BWSB