In Österreich registrierte Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Terbuthylazin, Metazachlor und Dimethachlor haben für die Anwendung in Wasserschutz- und Schongebieten keine Zulassung.
Laut dem „Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus" gilt diese Auflage nicht in Wasserschongebieten zum Schutz von Heilquellen und Heilmooren und in mit Rahmenverfügung ausgewiesenen Grundwassergebieten (Information vom 5. Mai 2014).