Biologische Wirtschaftsweise
Kennzeichen der Biologischen Wirtschaftsweise ist die Einhaltung der Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung 834/2007 bzw. die der Verordnung (EU) 2018/848.
Es bestehen weiters nationale Regelungen bezüglich Kauf, Lagerung und Verwendung von Betriebsmitteln (Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermittel, Saatgut, Arzneimittel), die die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Bio-Betrieben berücksichtigen müssen. Auch in der Tierhaltung – Stallfläche, Auslauf – sind besondere Bestimmungen vorgeschrieben.
Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung beschäftigt sich in ihrer Beratungstätigkeit im Bereich „Biologische Wirtschaftsweise“ hauptsächlich mit diesen Themen:
Es bestehen weiters nationale Regelungen bezüglich Kauf, Lagerung und Verwendung von Betriebsmitteln (Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermittel, Saatgut, Arzneimittel), die die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Bio-Betrieben berücksichtigen müssen. Auch in der Tierhaltung – Stallfläche, Auslauf – sind besondere Bestimmungen vorgeschrieben.
Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung beschäftigt sich in ihrer Beratungstätigkeit im Bereich „Biologische Wirtschaftsweise“ hauptsächlich mit diesen Themen:
- Umstellungsberatung
- Ackerbauliche Informationen von der Aussaat bis zur Ernte
- Fruchtfolgeplanung und Sortenwesen
- Dünger- und Pflanzenschutzmanagement
- Maßnahmen zur Boden- und Wasserschonung
- Umfangreiches Versuchswesen
- Angebote Weiterbildung im landwirtschaftlich-fachlichen Bereich und föderungstechnischen Bereich.